Beantragung eines EhefähigkeitszeugnissesAntwortDas Ehefähigkeitszeugnis ist von dem deutschen Verlobten direkt bei dem Standesbeamten des jetzigen oder des letzten Wohnsitzes in Deutschland zu beantragen. Falls noch nie ein Wohnsitz in Deutschland bestanden hat, ist das Standesamt I in Berlin, Schönstedtstr. 5 13357 Berlin, für die Erteilung des Zeugnisses zuständig. Die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist gebührenpflichtig. Eine Botschaft oder Konsulat kann kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen. Nähere Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Website des Standesamts I in Berlin: www.berlin.de/standesamt1 Kategorie |
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