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Brauche ich ein Visum für Deutschland?

Antwort

Auf der Internetseite des Auswärtigen Amts erfahren Sie, welche Staatsangehörigen für Aufenthalte in Deutschland und den Schengener Staaten bis zu 90 Tagen ein Visum benötigen und welche nicht.

Staatenliste zur Visumpflicht

Ausländer, die sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten wollen, in Deutschland arbeiten oder studieren wollen, benötigen grundsätzlich ein Visum.

Ausgenommen hiervon sind jedoch Staatsangehörige von Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxembourg, Malta, der Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, der Schweiz, Spanien und Zypern.
Für diese entfällt seit dem 01.01.2005 die Verpflichtung, nach Einreise einen entsprechenden Aufenthaltstitel zu beantragen. Nach ihrer Ankunft und Niederlassung in Deutschland besteht für diese lediglich die allgemeine Meldepflicht bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern.

Für Staatsangehörige der Länder, die zum 1. Mai 2004 und zum 1. Januar 2007 der Europäischen Union beigetreten sind, gelten (mit Ausnahme von Zypern und Malta) hinsichtlich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zunächst noch einige Übergangsregelungen.

Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen. Gleiches gilt für Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino, sofern keine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden soll.

Für alle anderen, bisher nicht genannten Staatsangehörigen gilt, dass diese vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen müssen.

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